Am diesjährigen Vergabeforum, das sich als wichtiger Treffpunkt für Experten und Praktiker des Vergaberechts etabliert hat, durfte ich gemeinsam mit Mag. Martina Harrer von Weber Harrer Rechtsanwälte einen Vortrag zum Thema „ÖNORM B 2061 – Kalkulationsfreiheit und Preisprüfung im Vergaberecht“ halten. Dabei legten wir den Schwerpunkt auf die von manchen Autoren als „neu“ bezeichnete Kalkulationsfreiheit, die im Zuge der Überarbeitung der ÖNORM B 2061 (Ausgabe 2020) die maßgebliche Neuerung darstellen sollte.
Besonders erfreulich waren die spannenden Diskussionen, die unser Vortrag anstieß. Die Teilnehmer zeigten großes Interesse, die durch die Anwendung der neuen Normen entstehen. Zahlreiche Fragen zur Handhabung der Kalkulation und Preisprüfung im Vergabeverfahren spiegelten die Aktualität und Relevanz des Themas wider.
Wir bedanken uns für die zahlreichen Rückmeldungen zu unserem Beitrag und sehen das als Bestätigung, dass die von uns angesprochenen Themen auf breites Interesse stoßen. Um die Diskussion weiterzuführen und vertiefende Einblicke zu bieten, arbeiten wir bereits an einer Fachpublikation, die in Kürze erscheinen wird. Sie wird sich eingehender mit den praktischen Konsequenzen der ÖNORM B 2061 befassen und die Fragestellungen, die im Vergabeforum diskutiert wurden, noch detaillierter beleuchten.